Sie möchten sich ein Balkonkraftwerk anschaffen und fragen sich, ob sich eine Einspeisung des erzeugten Stroms lohnt? In diesem Ratgeber geben wir Ihnen wertvolle Informationen zur Einspeisevergütung, den aktuellen Balkonkraftwerk Gesetzen, sowie eine Praxis-Rechnung zur Rendite.
Kann man direkt in die Steckdose einspeisen?
Der Vorteil eines Plug & Play Balkonkraftwerks ist, dass man es ohne aufwändige Installation direkt an die Schuko Steckdose anschließen kann. Damit wird der Strom direkt ins Hausnetz eingespeist und kann von elektronischen Geräten verbraucht werden. Für noch mehr Sicherheit empfiehlt sich ein Wieland Rundsteckverbinder, welcher aus robusterem Plastik besteht und eine geringere Brandgefahr bietet.
Falls Sie keine Außensteckdose besitzen, gibt es trotzdem eine Möglichkeit ohne Steckdose am Balkon einzuspeisen, und zwar mit einer Fensterdurchführung.
Wichtig für die Einspeisung ist, dass ein moderner Stromzähler vorhanden ist. Bei veralteten Ferraris-Zählern ohne Rücklaufsperre oder einphasigen Wechselstromzähler sollte das Balkonkraftwerk nicht angeschlossen werden – ein Zähler Austausch wird angeraten.
Wenn die Rückspeisung weniger als 4% des Jahresstromverbrauchs beträgt, ist ein Zählertausch rechtlich nicht zwingend – es kann jeder Zähler verwendet werden.
Wie speist ein Balkonkraftwerk Strom ein?
Nachdem die Solarmodule des Balkonkraftwerks umweltfreundlichen Sonnenstrom erzeugt haben, kommt er zum Wechselrichter (auch Spannungswandler oder Inverter genannt). Dieser ist dazu da, den durch die Sonne erzeugten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umzuwandeln. Außerdem drosselt er die Einspeiseleistung auf den gesetzlich vorgegebenen Maximalwert von 600 Watt.
Nachdem der Strom vom Wechselrichter umgewandelt wurde, wird er ins Hausnetz eingespeist und geht direkt zu den elektronsichen Verbrauchern wie Kühlschrank, WLAN-Router, Stand-By Geräte, Backofen, und so weiter. Die Absicherung erfolgt über den Stromkreis mit 10 bzw. 16 Ampere.
Es wird immer erst der erzeugte Solarstrom verbraucht und dann erst der Netzstrom bezogen. Das basiert auf einem physikalischen Prinzip: Es wird vom Stromnetz nur genau so viel Strom in die Wohnung “gedrückt” wie benötigt.
Auf welcher Phase muss ich die Anlage betreiben?
Bei Stecker-Solaranlagen ist es egal, auf welcher Phase man die Anlage betreibt. Wer mit dem Balkonkraftwerk zum Beispiel auf Phase 1 einspeist, der versorgt auch Geräte auf allen anderen Phasen.
Eine Schuko-Steckdose verfügt für gewöhnlich nur über ein einzige Phase (L1).
Nulleinspeisung, Volleinspeisung & Überschusseinspeisung
Für Laien können diese drei Begriffe verwirrend sein. Aus diesem Grund wollen wir Sie kurz erläutern:
- Nulleinspeisung: Von einer Nulleinspeisung spricht man, wenn der gesamte erzeugte Strom selbst verbraucht wird und nichts in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Das ist fast immer bei einem Balkonkraftwerk der Fall, da die Geräte nur maximal 600 Watt einspeisen dürfen.
- Überschusseinspeisung: Wer mit seiner Stecker-Solaranlage mehr Strom erzeugt, als er verbrauchen kann, der hat es mit einer Überschusseinspeisung zu tun. Überschüssiger Strom wird einfach ins öffentliche Stromnetz “verschenkt”.
- Volleinspeisung: Bei größeren Photovoltaikanlagen kann eine Volleinspeisung sinnvol sein. Hierbei wird der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet. Volleinspeiser profitieren meistens von einer zusätzlichen Einspeisevergütung. Für Balkonkraftwerke kommt eine Volleinspeisung nicht in Frage, da die Leistung zu gering ist.
Darf man mehr als 600 Watt einspeisen?
Sobald Sie mehr als 600 Watt einspeisen, ist die vereinfachte Anmeldung des Balkonkraftwerks nicht mehr möglich. Sie müssen die Anlage nun von einem Elektriker installieren lassen und es kommen womöglich weitere Vorgaben und Richtlinien auf Sie zu. Das soll sich aber bald ändern: Der VDE und das BMWK haben sich für vereinfachte Regeln bei Balkonkraftwerken ausgesprochen (darunter auch die Erhöhung auf 800W Einspeisung)
In der Realität sieht es aber anders aus: Laut einer Studie der HTW Berlin dürften 2020 nur etwa 10 bis 20 % der gekauften Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister angemeldet worden sein. Darunter auch viele Modelle mit mehr als 600 Watt Einspeiseleistung.
Wichtiger Hinweis: Ein Balkonkraftwerk darf zwar nur 600 Watt einspeisen, die Solarmodule dürfen aber eine höhere Leistung haben (zum Beispiel 800 Watt Peak).
Was passiert mit überschüssigem Strom?
Strom, der nicht verbraucht wird, gelangt ins öffentliche Stromnetz und somit zu ihren umliegenden Nachbarn. Wer den überschüssigen Strom nicht einfach an den Stromanbieter verschenken möchte, der hat die Möglichkeit, vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung zu erhalten oder ein Speichersystem (zB. den Zendure SolarFlow) zu installieren.
In der Regel wird der erzeugte Strom der Balkonkraftwerke aber meistens selbst verbraucht. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von unter 2500 kWh empfiehlt sich eine Anlage mit 300 Watt. für einen Haushalt mit mehr als 2 Personen empfehlen wir eine Anlage mit 600 Watt oder höher.
Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke?
Dank dem EEG 2023 gibt es neue Vergütungssätze: Ab 30. Juli 2022 liegt die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde bei 8,6 Cent für Photovoltaikanlagen unter 10 kWp. Hier zählen auch Balkonkraftwerke hinzu. Wer den gesamten Strom einspeist (auch Volleinspeisung genannt), erhält einen Aufschlag von 4,8 Cent pro kWh.
Das Problem ist, dass sich eine Einspeisevergütung selbst mit den neuen Vergütungssätzen für eine Stecker-Solaranlage mit 600 Watt nicht lohnt. Angenommen man würde den gesamten Ertrag einspeisen: Bei einem jährlichen Ertrag von 700 kWh Solarstrom würde man damit gerade einmal 93,8 Euro Einspeisevergütung erhalten. Bei Eigenverbrauch hingegen hätte man sich zwischen 200 und 300 Euro Stromkosten erspart. Hinzu kommt der bürokratische Aufwand, den man auf sich nehmen muss, um eine Vergütung für eingespeisten Strom zu erhalten.
Das Fazit: Eine Einspeisevergütung lohnt sich nur für größere Photovoltaikanlagen. Balkonkraftwerke profitieren weiterhin am meisten vom Eigenverbrauch des erzeugten Stroms.
Wer ein Balkonkraftwerk in Österreich betreibt, der hat bessere Voraussetzungen. Hier können Sie der OeMAG überschüssigen Strom zum Marktpreis verkaufen, wodurch die Rendite weitaus höher ist, als in Deutschland. Dennoch ist der Eigenverbrauch auch in Österreich die bessere Wahl.